Teleskopmaschinen

ATV Hallertau Dietersdorf 37, Schweitenkirchen, Bayern, Deutschland

Die einwandfreie Funktion von Maschinen und Geräten ist Voraussetzung für ein störungsfreies und sicheres Arbeiten. Daher hat der Arbeitgeber auch seine Arbeitsmittel regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen (§ 14 - 6 BetrSichV). Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfung (Art, Umfang,

Seilwinden-Prüfung

ATV Hallertau Dietersdorf 37, Schweitenkirchen, Bayern, Deutschland

Die Unfallverhütungsvorschrift VSG3.1 „Technische Arbeitsmittel“ §19 verlangt, dass Winden, Hub- und Zuggeräte einschließlich der Tragkonstruktion sowie der Seilböcke vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die wiederkehrenden Prüfungen liegen dabei in der Verantwortung des Betreibers. Die Dauer der Prüfung is je ca.