Die einwandfreie Funktion von Maschinen und Geräten ist Voraussetzung für ein störungsfreies und sicheres Arbeiten. Daher hat der Arbeitgeber auch seine Arbeitsmittel regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen (§ 14 - 6 BetrSichV). Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfung (Art, Umfang,
Wir laden euch recht herzlich zu unserer 1. Gewerbeschau am 22.06. & 23.06.2024 nach Schweitenkirchen ein. Euch erwarten: Maschinenaussteller von den Marken Kubota, Rasco, Schäffer, EFCO & vielen mehr, Gutes Essen & Trinken und Programm für Klein & Groß. Mia gfrein uns auf eich! Euer ATV-Team .